Liebe Besucher der Tierarztpraxis,
am Donnerstag den 05.12.24 und Freitag den 06.12.24 findet keine Sprechstunde statt.
Am Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr und Freitag von 10.30-12.00Uhr/17.00-19.00 Uhr ist die Praxis zur Abgabe bereits verordneter Medikamente und Futtermittel durch eine Mitarbeiterin besetzt.
Grundsätzlich regelt in Hessen jede Praxis die Notfallversorgung ihrer Patienten selbst!
Bitte rufen sie daher immer zuerst ihren Haustierarzt an!
Dies gilt auch für Fälle außerhalb der Sprechzeiten während der Woche!
Für Patienten unserer Praxis gibt es eine entsprechende Ansage auf dem Anrufbeantworter unseres Festnetzes
Für lebensbedrohliche Fälle
an Wochenenden und Feiertagen vertreten sich die in Hessen niedergelassenen Tierärzte in verschiedenen Notdienstringen.
Wir sind einem Notdienstring mit mehreren Praxen angeschlossen. Die Notrufnummer der diensthabenden Praxis erfahren sie auf dem Anrufbeantworter des Festnetzanschlusses ihres Haustierarztes. Bitte hören sie die entsprechende Ansage immer bis zum Schluss an!
Wird eine Servicenummer beginnend mit der Vorwahl 09001 angegeben, so ist diese kostenpflichtig! Der Tarif beläuft sich bei uns auf 1,99€/min . Anrufe aus dem Mobilnetz können davon abweichen und je nach Anbieter erheblich teurer sein!
Bei dieser Servicenummer werden sie direkt an die diensthabende Praxis weitergeleitet.
https://servicenummer24.de/0900-servicenummer/
Wir bitten dringend von rein telefonischen Auskunftswünschen ohne der Notwendigkeit eines Besuches abzusehen!
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass im Notdienst vornehmlich Patienten der teilnehmenden Praxen versorgt werden, da wir nur so unseren Anforderungen und dem Wohl der Tiere gerecht werden können!
Bitte erfragen sie unbedingt die Notdienstregelung ihres Haustierarztes und richten sich nach dieser! Nicht jede Praxis ist dem gleichen Notdienst angeschlossen!!!!!
Aufgrund von Überlastung ist nur über eine sinnvolle Gestaltung und Verteilung ein akzeptabler Notdienst für Mensch und Tier möglich! Wir geraten sonst als Praxis an unsere Belastungsgrenzen!
Gebühren im Notdienst
Liebe Kunden,
die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die "Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u.a. um die sogenannte Notdienstgebühr ergänzt. Diese gesetzliche Regelungen sind am 14.02.2020 in Kraft getreten.
Die Neufassung der GOT enthält den neuen Paragrafen §3a
"Gebühren für den tierärztlichen Notdienst".
Dieser regelt nun gesetzlich, wie im Notdienst abgerechnet werden muss.
Weiterhin wird mit exakten Zeitangaben geregelt, wann die neuen Notdienstgebühren zu erheben sind.
Abrechnung:
Wir rechnen nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung in bar oder per EC.
Die Bundestierärztekammer informiert:
INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER:INNEN
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um
zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu
gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken,
dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des
Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen
geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle
des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlichnicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir
bittenum Ihr Verständnis!
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und
weniger über den Preis stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die
angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem
Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
➢Weitere Infos findenSie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte“/„Gebührenordnung“).
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr
Montag bis Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr
Wunschtermin nach Vereinbarung!
Telefon: 0641 48012168
https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=287
https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=286