Bitte beachten sie die abweichenden Sprechzeiten in der entsprechenden Rubrik!

 

 

 

 

 

ERSTBESUCH

 

Sie möchten ihren Liebling zum ersten Mal in unserer Praxis vorstellen?

Dann bitten wir sie um telefonische Vereinbarung ihres persönlichen Termins!

Diese finden außerhalb der Sprechzeiten statt, damit wir und ihr Tier Zeit und Ruhe für den ersten Kontakt haben.

 

 

 

 

 

 

Die Bundestierärztekammer informiert:

 

INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER:INNEN

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlichnicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bittenum Ihr Verständnis!
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
➢Weitere Infos findenSie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte“/„Gebührenordnung“).

 

 

 

 

Das Friedrich-Löffler-Institut hat folgende Information online gestellt:

 

SARS-CoV-2 / COVID-19: Umgang mit Haus- und Nutztieren

Kurznachrichten

Mit den steigenden Fallzahlen von humanen Infektionen mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 stellt sich auch die Frage der Empfänglichkeit von Haus- und Nutztieren und deren möglicher epidemiologischer Bedeutung.

Dem Friedrich-Loeffler-Institut und dem Robert Koch-Institut wurden bisher keine Informationen aus China oder anderen von SARS-CoV-2 betroffenen Ländern bekannt, die auf eine besondere Rolle von Haus- und Nutztieren schließen lassen. Ebenso gibt es keine Hinweise darauf, dass Hunde und Katzen mögliche Überträger darstellen.

Auch nach den vorliegenden Stellungnahmen des European Centre for Disease Control (ECDC) und der WHO gibt es keine Hinweise auf Infektionen von Haus- und Nutztieren mit SARS-CoV-2. Allerdings fehlen derzeit noch tiefergehende wissenschaftliche Untersuchungen. Am FLI wurden daher erste Experimente zur Empfänglichkeit von Nutztierspezies wie Schwein und Huhn begonnen.

Für die klassischen Haustiere wie Hund und Katze werden zunächst keine weiteren zwingenden Maßnahmen wie die Absonderung/Trennung oder Quarantäne empfohlen.  Allerdings kann im Einzelfall und bei Auftreten von klinischen Symptomen eine Beprobung und Testung der Tiere auf eine SARS-CoV-2 Infektion durchgeführt werden, um weitere Informationen zu Ansteckungsszenarien zu gewinnen. In diesem Fall sollte sich das zuständige Gesundheitsamt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

Es ist immer ratsam, grundlegende Prinzipien der Hygiene zu beachten, wenn man mit Tieren in Kontakt kommt (Hände gründlich mit Seife waschen).

Bisherige Untersuchungen (Link zu nature) weisen auf Fledermäuse als Ursprung von SARS-CoV-2 hin. Bei Fledermäusen werden neben einer Vielzahl anderer Erreger auch Viren gefunden, die auf den Menschen übertragbar sind. Beispiele sind das Ebola-Virus, SARS und nun auch SARS-CoV-2. Unbekannt ist nach wie vor, ob SARS-CoV-2 ursprünglich direkt von Fledermäusen auf den Menschen übertragen wurde oder ob hier eine weitere Tierart als Zwischenwirt eine Rolle gespielt hat.

 

 

NEU:

Kleintierkardiologie Giessen

 

Wir finden einen Termin für ihren Liebling bei den Herzspezialisten nach Absprache auch in unseren Räumen!

 

 

Unser neues digitales Röntgengerät ist ab sofort einsatzbereit!