Liebe Besucher der Tierarztpraxis,
am Donnerstag den 05.12.24 und Freitag den 06.12.24 findet keine Sprechstunde statt.
Am Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr und Freitag von 10.30-12.00Uhr/17.00-19.00 Uhr ist die Praxis zur Abgabe bereits verordneter Medikamente und Futtermittel durch eine Mitarbeiterin besetzt.
Bitte beachten sie die abweichenden Sprechzeiten in der Rubrik Abweichende Sprechzeiten/Notdienst!!!
ERSTBESUCH
Sie möchten ihren Liebling zum ersten Mal in unserer Praxis vorstellen?
Dann bitten wir sie um telefonische Vereinbarung ihres persönlichen Termins!
Diese finden ausschließlich außerhalb der offenen Sprechzeiten statt, damit wir und ihr Tier Zeit und Ruhe für den ersten Kontakt haben.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr: offene Sprechstunde
Montag bis Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr: offene Sprechstunde
Montag bis Freitag: Terminsprechstunde außerhalb der offenen Sprechstunde.
Dienstagvormittag: Operationstag.
Außerhalb der offenen Sprechstunde können sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen sie dann so schnell, wie möglich zurück!
Die offene Sprechstunde ist für Patienten und Besucher gedacht, welche wir bereits kennen. In dieser Zeit finden Routineuntersuchungen, Untersuchung akuter Leiden, Kot-/Urinuntersuchungen, Impfungen, sowie die Abholung bereits verordneter Medikamente und Futtermittel statt.
Die Terminsprechstunde ist für Erstbesuche und Patienten gedacht, deren Untersuchungen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Es ist uns wichtig, dass ihr Tier so wenig Stress wie möglich hat und wir mit ihnen in Ruhe alle Informationen austauschen können.
Gerne vereinbaren wir zu den genannten Zeiten ihren persönlichen Termin außerhalb der offenen Sprechstunde und stehen für telefonische Rückfragen zur Verfügung.
Telefon: 0641 48012168
Bitte planen sie ihren Besuch so, dass wir sie bis 18.45 Uhr aufnehmen können!
Sollten umfangreiche Untersuchungen nötig sein vereinbaren wir gerne einen Termin außerhalb der Sprechzeit mit ihnen!
Aus organisatorischen Gründen werden Terminanfragen via mail nicht beantwortet!
Preisauskünfte zu Behandlungen und/oder Operation bezugnehmend auf Patienten , welche uns noch nicht vorgestellt wurden können wir nicht erteilen, da wir uns zunächst im persönlichen Kontakt einen Eindruck verschaffen müssen.
Abrechnung:
Wir rechnen nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung in bar oder per EC.
Die Bundestierärztekammer informiert:
INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER:INNEN
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um
zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu
gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken,
dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des
Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen
geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle
des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlichnicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir
bittenum Ihr Verständnis!
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und
weniger über den Preis stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die
angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem
Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
➢Weitere Infos findenSie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte“/„Gebührenordnung“).
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr
Montag bis Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr
Wunschtermin nach Vereinbarung!
Telefon: 0641 48012168
https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=287
https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=286